Vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen
für die Gestaltung der ländlichen Räume haben Bund und Länder die Leitlinien Landentwicklung beschlossen, in denen als Ziele die: |
 |
- Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft
|  | 
Copyright: DLR Westpfalz |
 |
- die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und
|  |
 |
- der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen definiert sind.
|  |
 |
|  |
Als Umsetzungsinstrumente hierzu bieten wir an: |  |
 |
- das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept,
|  |
 |
- die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte,
|  |
 |
- Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und
den freiwilligen Nutzungstausch
|
 |
- Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion, Natur- und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen
|
 |  |
 | Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis und Südwestpfalzkreis sowie die Kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken |
 |  |  |  |
 |  |  |  |