Landespflegerische Bestandsaufnahme

Die flächendeckende landespflegerische Bestandsaufnahme und -bewertung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ermöglicht
  • eine gründliche Beurteilung des Zustandes von Natur und Landschaft und
  • dient der qualifizierten, umfassenden Erfüllung des landespflegerischen Auftrags der Flurbereinigung.
Die Feststellungen über die Biotoptypen, den Arten- und Biotopschutz, den landschaftsökologischen Zustand, das Landschaftsbild und die abiotischen Faktoren werden damit nachvollziehbar.
Landespflegerische Erhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (einschließlich des Grunderwerbs für Zwecke der Landespflege) können auf der Grundlage der Bestandsbewertung bereits in einem frühen Verfahrensstadium ausgearbeitet werden. Darüber hinaus ist die landespflegerische Bestandsaufnahme und -bewertung eine Grundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der geplanten Flurbereinigungs-/ Zusammenlegungsmaßnahmen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Die landespflegerische Bestandsaufnahme und -bewertung ist in allen Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - ausgenommen Verfahren des freiwilligen Landtausches und der Dorfflurbereinigung - durchzuführen.
Als Untersuchungszeitraum ist mindestens eine Vegetationsperiode vorzusehen.
Auf die landespflegerische Bestandsaufnahme und -bewertung kann insbesondere verzichtet werden,
  • wenn es sich um Verfahren für landespflegerische Zwecke handelt, die von Seiten der Landespflegeverwaltung vorbereitet und initiiert wurden,
  • oder es sich um Verfahren handelt, bei denen keine Baumaßnahmen oder nur solche Maßnahmen durchgeführt werden, die keine Eingriffe in Natur und Landschaft sind.