![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() | ![]() |
Rechtsbehelfsverfahren |
Verwaltungsakte der Teilnehmergemeinschaft, der Flurbereinigungsbehörde und der oberen Flurbereinigungsbehörde können zunächst
Über Widersprüche gegen die Feststellung der Wertermittlung und den Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsplan entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz . Widersprüche müssen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe erhoben werden (Ausnahme: Widersprüche gegen den Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsplan innerhalb von zwei Wochen!) Soweit das Widerspruchsverfahren erfolglos geblieben ist, ist Klage beim Flurbereinigungsgericht möglich. Die Klagefrist beträgt generell einen Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides. Anschrift des Flurbereinigungsgerichtes: OVG Rheinland-Pfalz (9.Senat) - Flurbereinigungsgericht - Deinhardpassage 1 56068 Koblenz E-Mail-Adresse: gbk.ovg.@ovg.jm.rlp.de |
![]() | ![]() |
![]() | ![]() | ||||||||||||
|