Mitteilungen über die Tierhaltungen nach § 55 TAMG
HIT- Eintragungen für das 1. Halbjahr 2023
Für neu meldepflichtige Betriebe (beachte Änderung des TAMG zum 01.01.23)
Meldefrist: 14 Tage nach Haltungsbeginn bzw. nach erfolgten Änderungen
Halbjährliche Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Tiere (01.01. bis 30.06.)
Null-Meldung falls kein AB-Einsatz im zurückliegenden Halbjahr (01.01. bis 30.06.) erfolgte.
Meldefrist für alle o.g. Meldungen bis 14.07.
Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen.
Weitere Informationen zu den meldepflichtigen Tierarten und wie die Therapiehäufigkeit berechnet wird usw. finden Sie in der HIT-Datenbank:
https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Zugang
Unter dem beigefügten Link finden Sie weitere Hinweise:
https://youtu.be/aiNB9NgLcVw
Für den 05.07.23, 20:00 Uhr ist eine Onlineveranstaltung zur Eingabe der o.g. Meldungen in die HIT-Datenbank von Fokus-Tierwohl (DLR) und dem Milchviehberatungsring Wittlich-Trier e.V. geplant. Anmeldelink: https://t1p.de/km2le
Weitere Termine:
Vertragsnaturschutz Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche über 400 m NN ab 1. Juli bis 14. November.
Vertragsnaturschutz Kennarten: Nachweis der Kennarten bis zum 31. Juli.
Vertragsnaturschutz Streuobst: ab 1. Juli mulchen zulässig.
Saum und Bandstrukturen: 15. Juli beginnt der Pflegezeitraum für mehrjährige Begrünungsmischungen 50-70% mähen oder mulchen (30-50 % Rückzugsfläche).
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