GQS Termine für September 2023

Stand: 09/01/2023
Landwirtschaft
Neu-Verträge bzw. GAP 2023-27: Vertragsnaturschutz Acker- Extensivgetreide Stoppelumbruch Jegliche Art der Bodenbearbeitung zum Stoppelumbruch darf frühestens am 15.09. erfolgen
Alt-Verträge bzw. EULLa: Vertragsnaturschutz Acker – Lebensraum Acker Stoppelumbruch Stoppelumbruch frühestens ab 1.09.
Alt-Verträge bzw. EULLa: Vertragsnaturschutz Acker – Ackerwildkräuter: Stoppelumbruch frühestens ab 1.09.
Alt-Verträge bzw. EULLa: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter Zwischenfruchtanbau: Saat bis spätestens 15.09.
Verbotszeiträume in nicht nitratbelasteten Gebieten
(Düngemittel ab 1,5 % N in TM) Ackerland ab Hauptfruchternte – 31.01.
30 kg Ammonium-N/ha bzw. 60 kg Gesamt-N/ha bis 01.10. zu Raps, Feldfutter und Zwischenfrucht (jeweils Aussaat bis 15.09.) oder Wintergerste nach Getreide und Aussaat bis 01.10.

Grünland/mehrjähriges Feldfutter (Saat bis spätestens 15.5.) 01.11. - 31.01.
Max. Gabe in Höhe von 80 kg N/ha ab 01.09.-31.10. für flüssige organische Düngemittel
Verbotszeiträume in nitratbelasteten Gebieten
(Düngemittel ab 1,5 % N in TM) Ackerland ab Hauptfruchternte – 31.01.
30 kg Ammonium-N/ha bzw. 60 kg Ges.-N/ha bis 01.10. nur zu Raps,
(mit Nmin-Probe 0-30 cm < 45 kg) oder zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung

Grünland/mehrjähriges Feldfutter (Saat bis spätestens 15.5.) 01.10. - 31.01.
Max. Gabe in Höhe von 60 kg N/ha ab 01.09.-1.10. für flüssige organische Düngemittel
Ende des Schnittverbotes von Hecken und Bäumen 30.09.
Ausschlussfrist Agrardieselvergütung Stichtag 30.09.
TAMG § 58: bis zum 01.09. müssen die betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den bundesweiten Kennzahlen abgeglichen werden. Der Abgleich ist zu dokumentieren. Beim Überschreiten der bundesweiten Kennzahlen sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dieser Termin gilt in diesem Jahr nur für Nutzungsarten, die schon vor dem 01.01.2023 meldepflichtig waren. Die Nutzungsarten, die ab dem 01.01.2023 neu meldepflichtig sind, müssen diesen Abgleich erstmalig zwischen dem 15.02.24 und dem 01.03.24 durchführen.

Weinbau

Ende des Schnittverbotes von Hecken und Bäumen 30.09.
Ausschlussfrist Agrardieselvergütung Stichtag 30.09.


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In der Anlage erhalten Sie ebenfalls das neue Merkblatt
„Auflagen bei der Düngung in belasteten Gebieten nach Dünge- und Landesdüngeverordnung ab 2023“

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Die PC-Version 2023 für GQS Hof-Check Rheinland Pfalz ist fertig!

Auf der GQS Seite (https://www.gqs.rlp.de) können Sie sowohl oben im magentafarbenen Balken („GQS RLP PC-Version“),
als auch rechts im Fenster unter direkt zu („PC Version Hof-Check“) das Programm abrufen.
Beide weiterführenden Links führen zu einem identischen Download.


GQS RLP ONLINE wird noch die nächsten Tage aktualisiert!

MB_LDüVO_ 2023.pdfMB_LDüVO_ 2023.pdf

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