Inwieweit sind für Tierhalter (z.B. landwirtschaftliche Nutztiere, Pferde, Kaninchen, Geflügel, Hunde, Heimtiere) Ausnahmen von Quarantänebestimmungen möglich, um die Versorgung der Tiere sicherstellen zu können?


Vorrangig sind die Bestimmungen und Anweisungen der Gesundheitsbehörden zu beachten.
Grundsätzlich ist Haltern von Tieren (landwirtschaftliche Nutztiere, andere Haustiere, Zootiere) aus tierschutzrechtlichen Gründen der Zugang zu ihren Tieren zu gewähren, auch wenn diese auf der Weide, in einem Pensionsstall, in einer Geflügelzuchtanlage etc. untergebracht sind. Auch in der Krisensituation müssen Fütterung, Pflege und ggf. Auslauf der Tiere sichergestellt werden. Dabei muss geprüft werden, ob dies durch ggfs. vorhandenes Personal (Pensionspferdehalter, andere) geleistet werden kann.
Darüber hinaus müssen tierärztliche Versorgung und Versorgung durch bspw. Hufschmiede sichergestellt werden.
Auch Tierheime und ähnliche Einrichtungen sowie Tierparks sind von der aktuellen Situation betroffen. Sie können die tierschutzgerechte Versorgung der dort unterge-brachten Tiere oft nur durch die Mitarbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer gewährleisten. Diesen Personen muss es auch weiterhin im erforderlichen Rahmen möglich sein, in diesen Einrichtungen tätig zu werden. Soweit Hunde gehalten werden, muss es zudem zumindest einem begrenzten Personenkreis erlaubt sein, mit den Hunden spazieren zu gehen.
In Fällen von Quarantäne der für die Versorgung der Tiere verantwortlichen Personen müssen nach Möglichkeit Vertretungs-/Aushilfskräfte eingesetzt werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, müssen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen beachtet und z.B. der Kontakt mit anderen Personen durch Abstandhalten vermieden werden.
Gleiches gilt für private Hundehalter. Auch diesem muss es, auch im Falle von möglichen Ausgangssperren, weiterhin möglich sein, ihre Hunde in dem aus Tierschutzsicht erforderlichen Umfang spazieren zu führen. Selbstverständlich sind auch dabei die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten und Personenkontakte auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu begrenzen.
Näheres hierzu siehe auf der Seite des Friedrich Löffler-Instituts


Stand: 01/13/2022Tier zurück