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GQS Termine für Juli 2023
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GQS Termine fürJuli 2023. Termine für Juli 2023 Landwirtschaft Mitteilungen über die Tierhaltungen nach § 55 TAMG HIT- Eintragungen für das 1. Halbjahr 2023 Für neu meldepflichtige Betriebe (beachte Änderung des TAMG zum 01.01.23) · Meldung zur Nutzungsart · Meldung zum Betrieb (Name, Anschrift, Registriernummer) Meldefrist: 14 Tage nach Haltungsbeginn bzw. nach erfolgten Änderungen Halbjährliche Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Tiere (01.01. bis 30.06.) · Anzahl der Tiere zu Beginn des Halbjahres · Zugänge während des Halbjahres mit Zugangsdatum · Abgänge während des Halbjahres mit Abgangsdatum (auch verendete/getötete Tiere) Null-Meldung falls kein AB-Einsatz im zurückliegenden Halbjahr (01.01. bis 30.06.) erfolgte. Meldefrist für alle o.g. Meldungen bis 14.07. Die Mitteilungspflicht über die Abgabe und Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist vom behandelnden Tierarzt zu erfüllen. Weitere Informationen zu den meldepflichtigen Tierarten und wie die Therapiehäufigkeit berechnet wird usw. finden Sie in der HIT-Datenbank: https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Zugang Unter dem beigefügten Link finden Sie weitere Hinweise: https://youtu.be/aiNB9NgLcVw Für den 05.07.23, 20:00 Uhr ist eine Onlineveranstaltung zur Eingabe der o.g. Meldungen in die HIT-Datenbank von Fokus-Tierwohl (DLR) und dem Milchviehberatungsring Wittlich-Trier e.V. geplant. Anmeldelink: https://t1p.de/km2le Weitere Termine: Vertragsnaturschutz Artenreiches Grünland: Nutzung der Fläche über 400 m NN ab 1. Juli bis 14. November. Vertragsnaturschutz Kennarten: Nachweis der Kennarten bis zum 31. Juli. Vertragsnaturschutz Streuobst: ab 1. Juli mulchen zulässig. Saum und Bandstrukturen: 15. Juli beginnt der Pflegezeitraum für mehrjährige Begrünungsmischungen 50-70% mähen oder mulchen (30-50 % Rückzugsfläche). Weinbau Vertragsnaturschutz Weinberg: Freistellungspflege in Weinbergslagen: mulchen ab 1. Juli zulässig. Offenhaltungspflege in Weinbergslagen: mulchen ab 1. Juli zulässig.
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