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GQS Termine für April 2023
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GQS Termine für April. Termine für April 2023 Landwirtschaft Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04. Weinbau Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04. Antrag Teil 2 der Umstrukturierung in der Flurbereinigung Stichtag 30.04. Konditionalität – Bewässerung GAB 1 Benutzung von Grund- und Oberflächenwasser Betriebe, die Wasser aus einem Oberflächengewässer oder aus dem Grundwasser entnehmen wollen, brauchen dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis Betriebe die . Grundwasser entnehmen, . Oberflächenwasser entnehmen oder . Oberflächenwasser aufstauen möchten, müssen rechtzeitig im Voraus bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis (§§ 8 Absatz 1, 9 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) beantragen. Die Behörde erteilt eine Erlaubnis, in der eine Höchstmenge und die Art der Wasserentnahme vorgegeben sind (§ 10 Absatz 1 WHG). Ausnahmen gelten für diese geringfügigen Arten der Benutzung eines Gewässers (§ 46 Absatz 1 Nr. 1 WHG): 1. Wer Grundwasser für . den Haushalt, . den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, . für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder . in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck entnehmen möchte, hat dies mindestens zwei Monate im Voraus der zuständigen unteren Wasserbehörde anzuzeigen (§ 44 Absatz 1 Landeswassergesetz - LWG). Die Wasserbehörde kann die Grundwasserentnahme untersagen, um eine Schädigung des Gewässers zu verhindern oder wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung besteht und ein Anschluss nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist. 2. Das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberirdischen Gewässern gilt als Gemeingebrauch (§ 22 Absatz 1 Nr. 1 LWG) und ist ohne Erlaubnis zulässig. Je nach Entnahmemenge ist die obere oder untere Wasserbehörde zuständig (§ 19 Absatz 1 LWG). Die jeweils örtlich zuständige Behörde finden Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de). Wasser ist mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam zu verwenden. Informationen zur effizienten landwirtschaftlichen Beregnung finden Sie z. B. auf der Seite der SGD Süd (https://sgdsued.rlp.de/de/themen/wasserwirtschaft/landwirtschaftliche-bewaesser ung/) Neue Merkblätter zu der Konditionalität In der Anlage erhalten Sie die aktuellen Merkblätter zu: 1. GAP-Mindestbodenbedeckung 2. Grünland
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